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Die
Freiwilligen Feuerwehren von Südtirol stützen sich auf das am 18.
Dezember 2002 erlassene Landesgesetz Nr. 15 “Vereinheitlicher Text
über die Ordnung der Feuerwehr und Zivilschutzdienste” und sind
durch das Statut der Freiwilligen Feuerwehren, genehmigt durch das
Dekret des Landeshauptmannes Nr. 10/26.0 vom 18. August 2004,
geregelt.
Das Statut sieht vor, daß die Freiwillige Feuerwehr durch Verhütung
und Löschung der Brände und generell durch technische Hilfe den
Schutz von Personen und Sachen gewährleistet. Sie ist auch
wesentlicher Teil und operative Einrichtung des Zivilschutzes.
Die Feuerwehr übt ihren Dienst im Auftrag der Gemeinde aus, und zwar
nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit, ohne
Gewinnabsicht und erzieht ihre Mitglieder zu freiwilliger
Gefolgschaft, Kameradschaft und Pflichterfüllung.
Besonders hervorzuheben ist die Freiwilligkeit der Wehr, was, wie
auch für andere freiwillig geleistete Dienste, bewundernswert
und zu respektieren ist.
Das Opfern der Freizeit, für Einsätze und Ausbildung, wird durch die
Erfolge bei den Einsätzen, indem man wesentlich zur Rettung von
Menschen und Sachen beigetragen hat, belohnt. Auch jede andere der
Gemeinschaft geleistete Hilfeleistung ergibt eine Genugtuung.
Wer der Freiwlilligen Feuerwehr beitritt, kann es kaum erwarten,
seinen Beitrag zum Wohl der Gemeinschaft zu leisten. Immer wenn ein
Alarm ausgelöst wird, kann man beobachten mit welchem Eifer jeder
einzelne Feuerwehrmann am Einsatz teilnimmt. Könnte ein
Außenstehender einen Einsatz vom Beginn bis zum Ende verfolgen, wäre
er über den maximalen, selbstlosen Einsatz jedes Mitgliedes
überrascht.
(Dieser Text wurde mir
von der
Freiwilligen Feuerwehr St. Sigmund zur Verfügung
gestellt)
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