Die Freiwilligen Feuerwehren von Südtirol stützen sich auf das am 18. Dezember 2002 erlassene Landesgesetz Nr. 15 “Vereinheitlicher Text über die Ordnung der Feuerwehr und Zivilschutzdienste” und sind durch das Statut der Freiwilligen Feuerwehren, genehmigt durch das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 10/26.0 vom 18. August 2004, geregelt.
Das Statut sieht vor, daß die Freiwillige Feuerwehr durch Verhütung und Löschung der Brände und generell durch technische Hilfe den Schutz von Personen und Sachen gewährleistet. Sie ist auch wesentlicher Teil und operative Einrichtung des Zivilschutzes.
Die Feuerwehr übt ihren Dienst im Auftrag der Gemeinde aus, und zwar nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit, ohne Gewinnabsicht und erzieht ihre Mitglieder zu freiwilliger Gefolgschaft, Kameradschaft und Pflichterfüllung.
Besonders hervorzuheben ist die Freiwilligkeit der Wehr, was, wie auch für andere  freiwillig geleistete Dienste, bewundernswert und zu respektieren ist.
Das Opfern der Freizeit, für Einsätze und Ausbildung, wird durch die Erfolge bei den Einsätzen, indem man wesentlich zur Rettung von Menschen und Sachen beigetragen hat, belohnt. Auch jede andere der Gemeinschaft geleistete Hilfeleistung ergibt eine Genugtuung.
Wer der Freiwlilligen Feuerwehr beitritt, kann es kaum erwarten, seinen Beitrag zum Wohl der Gemeinschaft zu leisten. Immer wenn ein Alarm ausgelöst wird, kann man beobachten mit welchem Eifer jeder einzelne Feuerwehrmann am Einsatz teilnimmt. Könnte ein Außenstehender einen Einsatz vom Beginn bis zum Ende verfolgen, wäre er über den maximalen, selbstlosen Einsatz jedes Mitgliedes überrascht.

(Dieser Text wurde mir von der Freiwilligen Feuerwehr St. Sigmund zur Verfügung gestellt)